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von Ihnen zu hören!



Für die Durchführung einer Sprachtherapie, benötigt man eine Heilmittelverordnung

Diese erhalten Sie von ihrem Haus-, Kinder- oder HNO-Arzt, von Kieferorthopäden, Zahnärzten oder Pädaudiologen.

Lernen--> Wachsen--> Möglichkeiten

 

Sprach- und Sprechtherapie, Hör-, Lese-, Rechtschreib-Training, Förderung visueller, kognitiver und fein-motorischer Fähigkeiten...

 

Sprachentwicklungsstörungen

Sprachentwicklungsstörungen (SES) können Probleme mit der Kommunikation, Beeinträchtigungen im Sprachverständnis, dem Wortschatz und der Laut-, Wort- und Satzbildung beinhalten.

Die sprachlichen Fähigkeiten eines Kindes sind hierbei nicht altersgemäß entwickelt.

 

Hinweise auf eine SES:

Erstes Lebensjahr: Das Kind reagiert nicht auf Geräusche, es erwidert keinen Blickkontakt, es lallt nicht.

Ende des ersten Lebensjahres: Erste Worte wie Mama oder Papa werden nicht gesprochen und es werden vom Kind auch keine Versuche unternommen, Worte nachzusprechen.

Zweites Lebensjahr: Zweiwortsätze werden nicht angewendet, das Kind versteht einfache Aufforderungen nicht oder es spricht deutlich weniger als 50 Wörter.

Drittes Lebensjahr: Da das Kind nun in der Lage ist, Dreiwortsätze zu sprechen, müssten auch einfache Geschichten von ihm verstanden werden.

Viertes Lebensjahr: Sätze sind grammatikalisch falsch, die Aussprache ist undeutlich oder Inhalte, die einfach sind, können nicht richtig erzählt werden.

Fünftes Lebensjahr: Da der Schuleintritt bevor steht, sollten alle Laute richtig ausgesprochen werden und keine Probleme in der Grammatik kurzer Sätze vorliegen.

Sechstes Lebensjahr: Falls das Kind Schwierigkeiten hat, Lesen und Schreiben zu lernen, sollte es vermehrt unterstützt werden, damit es nicht die Lust am Lernen verliert.

Es könnte eine Legasthenie vorliegen.